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20 Jahre Kinderrechte

20 Jahre sind vergangen seit die Kinderrechtskonvention in Kraft getreten ist. In zwanzig Jahren wurde viel erreicht. Doch noch lange nicht alle Kinder wissen über ihre Rechte Bescheid. Dabei ist es die Pflicht jedes Staates, die Bevölkerung über die Rechte der Kinder zu informieren und Mindeststandards gemäss der Konvention in ihren Gesetzen zu verankern. Es bleibt noch viel zu tun, bis alle Kinder so aufwachsen, wie es ihnen gemäss ihren Rechten zusteht.

 

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Kinderrechte und die Anwendung der Migrationsgesetzgebung

Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht stellt fest, dass bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes die Grundsätze der Kinderrechtskonvention immer wieder ausser Acht gelassen werden. In ihrem am 1. September 2009 veröffentlichten Bericht geht sie von Fällen aus, die von den regionalen Beobachtungsstellen1 sorgfältig dokumentiert wurden.


Das von der Schweiz ratifizierte UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) hält fest, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, deren Wohl vorrangig zu berücksichtigen ist. Weiter stellen der Schutz der Beziehungen zwischen Kindern und beiden Eltern sowie das Recht auf Familienleben ein zentraler Aspekt dar. So darf ein Kind nicht gegen den Willen
seiner Eltern von diesen getrennt werden, ausser wenn die Trennung zu seinem Wohl notwendig ist. Ebenfalls müssen die Vertragsstaaten das Recht der Kinder achten, ihre Eltern zu kennen und von ihnen betreut zu werden.
Der Bericht der SBAA zeigt auf, dass diese Grundsätze immer wieder hinter die Vorgaben einer restriktiven Migrationspolitik zurückgestellt werden.

 

>> zum Bericht

 

 

Kinderrechte werden nicht systematisch Umgesetzt

Bericht von Thomas Hammarberg zu den Kinderrechten

 

Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, hat in Hinblick auf das zwanzigjährige Bestehen der UNO-Kinderrechtskonvention einen Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte durch die Unterzeichnerstaaten verfasst.

Seine Bilanz fällt nicht sehr gut aus.

Er kritisiert unter anderem, dass Kinderrechte nicht zu den politischen Prioritäten zählen und die Rechte nicht systematisch genug umgesetzt werden. Thomas Hammarberg betont, dass den Interessen und Rechten der Kinder eine vorrangige Stellung zukommen sollte und fordert die Regierungen unter anderem dazu auf, Methoden zu entwickeln, die die Einhaltung der Kinderrechte sicherstellen. Dabei sollen die Staaten unter anderem darauf achten, dass alle Gesetzte mit der Kinderrechtskonvention übereinstimmen und dass bei Konflikten zwischen nationalem Recht und der Konvention den Prinzipien der Konvention Priorität zukommt.

Zudem macht er explizit auf die besonders verletzliche Position von ausländischen Kindern aufmerksam und betont, dass für diese zu wenig getan werde.

Der ganze Bericht auf Englisch oder Französisch ist hier einsehbar.

 

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