24.10.2011

Diskriminierung von Asylsuchenden


Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus EKR hat in seiner Medienmitteilung vom 21. Oktober 2011 die Diskriminierung von Asylsuchenden durch Behörden verurteilt.

 

Die EKR verweist auf folgende Vorfälle:

  • Die Gemeinde Birmensdorf verbietet den Asylsuchenden die Benützung einer Quartierstrasse und legt einen separaten Weg für Asylsuchende an.
  • In Zug fordert ein parlamentarischer Vorstoss die „Schaffung einer Asylanten-freien Zone in der Stadt Zug“ und beruft sich dabei auf kulturelle Unterschiede, welche ein friedliches Zusammenleben zwischen der einheimischen Bevölkerung und Asylsuchenden verunmöglichten.
  • Laut einem Bericht von Amnesty International (Februar 2011) kam es im Empfangszentrum für Asylsuchende in Kreuzlingen zu psychischen und physischen Misshandlungen durch Securitas-Beamte.

 

Diese von Rassismus, Menschenverachtung und Apartheid-Gedanken geprägten Handlungen politischer Verantwortungsträger und Behördenmitglieder seien zu verurteilen. Sie zeigten, was eine über Jahre geführte Hetze gegen Menschen, die aus einer Notsituation heraus in die Schweiz gelangen und in einem ordentlichen Verfahren stehen, auslösen kann.

 

Die EKR hält fest, dass die Behörden eine Vorbildfunktion gegenüber der Bevölkerung hat. Halte rassistische Diskriminierung in den Institutionen Einzug, ohne dass diese umgehend geächtet wird, so fördere dies den alltäglichen Rassismus und rechtfertige diesen sogar.

 

Die EKR fordert deshalb die Gemeinden dringlich auf, solche rassistische Tendenzen und Handlungen zu unterbinden und ein aktives Zeichen gegen Rassismus zu setzen. Der Schutz und die Menschenwürde von Asylsuchenden sind in die Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit mit einzubeziehen.