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Die SBAA bezieht Stellung und konkretisiert
Der ehemalige TA-Redaktor Beat Allenbach hinterfragt in seinem Zeitungsartikel vom 6. Mai 2010 (erschienen im Bund und Tagesanzeiger) die Haltung der Schweizerischen Beobachtungsstelle gegenüber Zwangsausschaffungen und unterstellt ihr eine gewisse Blauäugigkeit. Die SBAA bezieht Stellung und konkretisiert.
Joseph Ndukaku Chiakwa stirbt im März 2010, als er mit behördlicher Gewalt zwangsweise aus der Schweiz ausgeschafft werden sollte. Auch mehr als einen Monat später sind die genauen Umstände seines Todes nicht geklärt. Fest steht, dass der Nigerianer zum Zeitpunkt seines Todes ein Netz um seinen Kopf hatte und an Händen und Füssen gefesselt war.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht befindet sich wie viele andere Organisationen in einem Dilemma. Sie wendet sich grundsätzlich gegen Zwangsausschaffungen und behördliche Gewalt, denn Gewalt gegen Wehrlose verletzt die Menschenrechte. Das Gesetz erlaubt jedoch Ausschaffungen unter Zwang. Davor können wir die Augen nicht verschliessen. Daher fordert die SBAA bei Rückführungen ein konsequentes und unabhängiges Monitoring zum Schutz der Betroffenen. Mit der EU-Rückführungsrichtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union dazu verpflichtet, ein effektives Beobachtungssystem bei Zwangsausschaffungen einzuführen (Art. 8 Abs. 6 Rückführungsrichtlinie). Mit Übernahme des Schengen-Abkommens ist auch die Schweiz diese Verpflichtung eingegangen.
Unabhängige MenschenrechtsbeobachterInnen sind folglich zwingend. Sie schützen nicht nur Weggewiesene und Schutzbedürftige vor gewalttätigen Übergriffen, sondern auch die Mitarbeitenden der Vollzugbehörden. Es sollte im Interesse aller Beteiligten sein, dass sich solche Tragödien wie der Tod von Joseph Ndukaku Chiakwa nicht wiederholen.