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Endlich hat das BFM eingelenkt
Im Juni 2010 dokumentierte die Schweizerische Beobachtungsstelle den Fall von «Tenzing» (Fall 114). Der heute 64-jährige Nepalese wurde in seinem Heimatland verfolgt und gefoltert. In der Schweiz erhielt er einen Nichteintretensentscheid, da ihm das BFM seine Fluchtgründe nicht glaubte. Im August 2008 reichte «Tenzing» ein Revisionsgesuch ein.
Ganze zweieinhalb Jahre war das Revisionsverfahren hängig. Während dieser langen Zeit gewährte ihm das Berner Migrationsamt nur die minimale Unterstützungsleistung der Nothilfe. Obwohl für eine Bearbeitung der Traumata stabile Lebensumstände erforderlich sind, musste der von den Misshandlungen körperlich und psychisch sehr angeschlagene Mann mit 6 Franken pro Tag, in Form von Gutscheinen, auskommen. Er bewohnte während dieser Zeit ein sehr kleines Zimmer in einem Sachabgabezentrum, wo er aber keine Ruhe fand.
Mit grosser Freude hat die Beobachtungsstelle zur Kenntnis genommen, dass das Bundesamt für Migration (BFM) im Falle «Tenzing» endlich Einsicht gezeigt hat und sein Wiedererwägungsgesuch in Bezug auf seine Wegweisung im März 2011 gutgeheissen hat. Das BFM musste eingestehen, dass in Würdigung seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen einen Vollzug der Wegweisung im heutigen Zeitpunkt nicht zumutbar ist (Art. 83 Abs. 4 AuG) und gewährte «Tenzing» eine vorläufige Aufnahme in der Schweiz.
Die Geschichte von «Tenzing» war auch Bestandteil der nationalen Kampagne Nothilferegime: Eine Sackgasse für alle. Die Schweizerische Beobachtungsstelle hat dabei in Zusammenarbeit mit Amnesty International, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und Solidarité Sans Frontières die Missstände im schweizerischen Nothilfe-System aufgezeigt.
Zur Kampagne „Nothilfe – eine Sackgasse für alle“