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Geplante Gesetzesrevisionen im Asyl- und Ausländerrecht
Der Bundesrat hat am 26. Mai 2010 seine Botschaft zu den Gesetzesrevisionen im Asyl- und Ausländerrecht verabschiedet. Begründet werden die Revisionen, welche in den meisten Fällen Verschärfungen darstellen und in der Vernehmlassung von unserer Seite abgelehnt worden sind, hauptsächlich mit dem Argument, dass Verfahrensabläufe zu beschleunigen und effizienter auszugestalten seien. Damit will der Bund auch die Attraktivität der Schweiz als Zielland von Asylsuchenden senken, denn im Jahre 2008 seien deutlich mehr Asylgesuche als in den vorherigen Jahren gestellt worden (diese Zahl ging allerdings im Jahre 2009 wieder zurück, siehe Asylstatistik.
In der Botschaft heisst es, dass andere europäische Staaten dies nach dem drastischen Anstieg der Asylgesuche auch so handhaben würden. Zudem sollen die Massnahmen auch der Missbrauchsbekämpfung dienen; die Folge wird jedoch sein, dass vermehrt echten Flüchtlingen einen Riegel geschoben wird.
Ein erstes Vernehmlassungsverfahren zu den geplanten Revision wurde im Januar 2009, schon ein Jahr nach dem Inkrafttreten des revidierten Asyl- und Ausländerrechts, durchgeführt; eine zweite Vernehmlassung, wo es vor allem um den Ersatz von Nichteintretensentscheiden ging, folgte im Dezember 2009.
Nebenstehend soll ein Überblick über die schwerwiegendsten Verschärfungen gegeben werden.
Weitere Links zum Thema:
>> Botschaft des Bundesrates vom 26.05.2010
>> ausführliche Stellungnahmen der SFH
>> Medienmitteilung der DJS, 26. Mai 2010
>> Gesetzesentwurf Dezember 2009