Sie können die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht mit einem Mitgliederbeitrag oder mit einer Spende (PC 60-262690-6) unterstützen.
Indem Sie mit der Beobachtungsstelle zusammenarbeiten
Wenn Sie Informationen erhalten oder ein Dossier haben über eine Person, die von den Verschärfungen im Ausländerrecht betroffen ist, melden Sie dies einer der regionalen Beobachtungsstellen. Diese werden den Fall gründlich prüfen und unter Wahrung des Datenschutzes anonymisiert veröffentlichen. Man muss nicht Mitglied der Beobachtungsstelle sein, um Schicksale zu melden.
Informieren Sie in Ihrem Umfeld über die Arbeit der Schweizerischen Beobachtungsstelle.
Haben Sie Kontakte zu Organisationen, Stiftungen, etc., welche die Beobachtungsstelle unterstützen könnten? Informieren Sie diese über die Arbeit der Beobachtungsstelle.