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Info

Die nebenstehenden Fälle wurden von den regionalen Beobachtungsstellen und der SBAA dokumentiert.
Die Fälle auf französisch stammen vom Observatoire Romand, diejenigen auf deutsch von der Beobachtungsstelle Ostschweiz und der schweizerischen Beobachtungsstelle in Bern und diejenigen auf italienisch vom Osservatorio Ticino.

Tipps zum Lesen der Fälle:

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Fall 102 08.02.2010 Kanton St. Gallen versucht in letzter Minute Härtefall durch Ausschaffung zu vermeiden

Wenige Tage vor der Vollendung der nötigen Aufenthaltsfrist um ein Härtefallgesuch einzureichen, versucht das Ausländeramt St. Gallen eine kolumbianische Mutter und ihre 13-jährige Tochter auszuschaffen.

Schlüsselworte

Ausschaffung, Zuständigkeitswechsel der Kantone, Integration

Person/en

«Tesora», geb. 1972; «Sonia», geb. 1996

LandAufenthaltsstatus

Kolumbien 

Aussschaffung

Zusammenfassung des Falls:

Seit Januar 2000 befindet sich «Tesora» mit ihrer 13-jährigen Tochter «Sonia» auf der Flucht. Nach einem negativen Asylentscheid in England, müssen sie 2004 wieder zurück nach Kolumbien. Dort ereignet sich kurz nach ihrer Rückkehr ein Verbrechen an Familienangehörigen. Mutter und Tochter flüchten erneut und stellen am 16.10.04 ein Asylgesuch im Flughafen Zürich. Die Einreise in die Schweiz wird vom BFM zwar erlaubt, das Gesuch wird aber abgelehnt. Die beiden werden dem Kanton St. Gallen zugewiesen und kommen 2005 in die Gemeinde Jona, wo «Sonia» eingeschult wird und sich beide schnell integrieren. Gegen den ablehnenden Entscheid reichen sie Beschwerde ein. Das negative Urteil erhalten sie knapp zwei Jahre später, im September 2006. Seither sind sie geduldet, bis am 9.10.2009 wenige Tage vor Vollendung der fünfjährigen Aufenthaltsfrist für Härtefälle. An diesem Tag sucht die Polizei den Wohnort auf und will die beiden ausschaffen, der Flug ist bestellt, ein Laissez-Passer, haben sich die Behörden zwei Tage vorher von der kolumbianischen Vertretung in der Schweiz ausstellen lassen. Die beiden sind nicht zu Hause. Am 7.10.09 ersuchen «Tesora» und «Sonia» in der Empfangsstelle Kreuzlingen erneut um Asyl. Am 20.10.09 erhalten sie einen Nichteintretensentscheid NEE. Obwohl die beiden seit mehreren Jahren im Kanton St. Gallen wohnhaft sind, teilt sie das BFM dem Kanton Thurgau für den Vollzug der Wegweisung und für die Nothilfe zu. Mit dem Einverständnis des Kantons Thurgau wohnen sie jetzt wieder in Jona. Zwischenzeitlich reicht die Rechtsvertreterin ein Härtefallgesuch beim Kanton St. Gallen ein. Die Antwort des Ausländeramtes kommt innert weniger Tage, die Voraussetzungen zur Erteilung einer Härtefallbewilligung wird aufgrund der guten Integration und der Heiratsabsichten als gegeben erachtet, das Gesuch wird ans BFM weitergeleitet.

Aufzuwerfende Fragen:

Wo bleibt die Fairness im Verfahren, wenn wenige Tage vor Vollendung der fünfjährigen Aufenthaltsfrist für Härtefälle ein Ausschaffungsversuch gestartet wird?

• Weshalb wird die kantonale Zuständigkeit nach knapp fünf Jahren gewechselt? Angesichts des mit einem Wechsel verbundenen unsinnigen administrativen Aufwandes erweckt es den Eindruck einer reinen Schikane.

• Dass die staatliche Schutzfunktion Kolumbiens stark geschwächt ist, ist eine Tatsache. Das Ignorieren dieser Umstände ist unverantwortlich.


Chronologie:

2004: 16.10. Asylgesuch am Flughafen in Zürich-Kloten
2004: 20.10. Bewilligte Einreise in die Schweiz
2004: 01.11. Asylgesuch wird abgelehnt
2004: 23.11. Beschwerde gegen negativen Entscheid
2006: 14.09. Beschwerde wird abgewiesen
2009: 07.10. Zweites Asylgesuch in Kreuzlingen
2009: 07.10. Kolumbianische Vertretung stellt Laissez-Passer aus, der Rückflug für wird für 9.10.2009 angesetzt
2009: 09.10. Polizei sucht Wohnort von «Tesora» und «Sonia» auf
2009: 20.10. Nichteintretensentscheid
2009: 04.11. Beschwerde gegen NEE
2009: 11.11. Härtefallgesuch
2009: 20.11. Beschwerde wird vom Bundesverwaltungsgericht abgewiesen
2009: 27.11. Ausländeramt SG leitet Härtefallgesuch an BFM weiter

Beschreibung des Falls:

Aus Angst vor einer Verfolgung der FARC-Guerilla flüchtet «Tesora» mit ihrer Tochter «Sonia» im Januar 2000 nach England, wo sie ein Asylgesuch stellt. Da die Fluchtgründe als nicht politisch eingestuft werden und Kolumbien als sicherer Staat gilt, wird dieses abgelehnt. 2004 werden sie zurückgeschafft, für kurze Zeit wohnen sie bei nahen Verwandten, wo sich ein grauenvolles Verbrechen ereignet. «Tesoras» Mutter und minderjähriger Bruder werden von der FARC entführt, ihr Cousin, der sich gegen die Entführung wehrt, wird vor der Haustüre erschossen. «Tesora» und «Sonia» sind während des Überfalls glücklicherweise abwesend. Sie flüchten daraufhin erneut und stellen am 16.10.04 am Flughafen Zürich-Kloten ein Asylgesuch. Die Einreise in die Schweiz wird zwar erlaubt, das Gesuch aber als nicht asylbeachtlich abgewiesen, da es sich nicht um eine staatliche Verfolgung handelt und sie innerstaatliche Fluchtmöglichkeiten hätten wahrnehmen können. In diversen Berichten ist nachzulesen, dass der kolumbianische Staat gerade im Zusammenhang mit Übergriffen von Paramilitärs und Guerilla seiner Schutzpflicht nicht nachkommt. Die staatliche Autorität Kolumbiens ist stark geschwächt und die Staatsmacht wird in bestimmten Gebieten gar nahezu durch die Guerilla ersetzt. Diese Tatsachen werden weder von England noch von der Schweiz berücksichtigt. Mutter und Tochter werden dem Kanton St. Gallen zugewiesen. Gegen den negativen Entscheid wird Beschwerde erhoben. Das negative Urteil der ARK erhalten sie 2006, fast zwei Jahre später. Seit 2005 leben die beiden in Jona. «Sonia» besucht dort die Schule, die Mutter engagiert sich in Vereinen, sie sind bestens integriert und fühlen sich wohl in der Gemeinde. Beide haben innert kürzester Zeit viele Freunde gefunden, die sie, als sie im Januar 2008 im Zuge des Sozialhilfestopps in eine andere Gemeinde verlegt werden sollten, mit Erfolg tatkräftig unterstützten. Die lokale Presse berichtete darüber. Aus Angst vor einer allfälligen Ausschaffung ersucht «Tesora» am 7.10.09 in Kreuzlingen erneut um Asyl. Gleichentags stellt die kolumbianische Vertretung ein Laissez-Passer aus, also wenige Tage vor Vollendung der fünfjährigen Aufenthaltsfrist für Härtefälle. Der Rückflug wird auf den 9.10.09 angesetzt. Die Polizei sucht an besagtem Tag ihren Wohnort auf, glücklicherweise vergebens. Weshalb ein Laissez-Passer erst zu diesem Zeitpunkt angefordert wird und die Rückführung auf einmal so pressiert, ist äusserst fragwürdig angesichts der bisherigen fast fünfjährigen Duldung. Am 20.10.09 erhalten sie einen Nichteintretensentscheid NEE. Obwohl sie seit mehreren Jahren im Kanton St. Gallen wohnhaft sind, beauftragt das BFM den Kanton Thurgau für den Wegweisungsvollzug und neu auch für die Nothilfe. In Anbetracht der mehrjährigen Lebensgestaltung und der vielfach bezeugten guten Integration in Jona, ist diese Umteilung in einen neuen Kanton stossend und nicht nachvollziehbar. Allerdings erlaubt der Kanton Thurgau kulanterweise, dass die beiden vorläufig in Jona wohnhaft bleiben können.

Zwischenzeitlich reicht die Rechtsvertreterin ein Härtefallgesuch mit zahlreichen Referenzen ein. Darin wird u.a. auf das Kindeswohl (KRK Art.3 Abs.1) und die problematische Reintegration einer 13-Jährigen, die ihre gesamte Schulzeit ausserhalb Kolumbiens durchlaufen hat, fokussiert. Das Ausländeramt antwortet innert weniger Tage. Die Voraussetzungen zur Erteilung einer Härtefallbewilligung wird vor allem aufgrund der guten Integration und der bevorstehenden Heirat von «Tesora» mit einem Schweizer als gegeben erachtet, das Gesuch wird ans BFM weitergeleitet. Das BFM wiederum erwägt die Bewilligung zu verweigern, da angeblich keine überdurchschnittliche Integration vorliegt und die Rückkehr zumutbar sei.

Gemeldet von:

Nathalie Gattiker (Kirche im Prisma Rapperswil)

Quellen:

Dossier der Betroffenen, Gespräch mit Rechtsvertreterin, z.B. Die Tragödie Kolumbiens:
Staatszerfall, Gewaltmärkte und Drogenökonomie von Thomas Jäger et al. 2007, Soziale Bewegungen in Kolumbien von Thomas Fischer 2008.

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