SBAA / ODAE
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Bern
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AKTUELL
Generalversammlung SBAA
Am 20. März 2010 findet in Bern die General-versammlung der SBAA statt. Im Vorfeld der GV zeigen wir zwei Kurzfilme von Rolando Colla, über die wir uns im Anschluss mit ExpertInnen unterhalten werden.
AKTUELL
Rückschlag für Migrantinnen
Der Nationalrat hat sich gegen eine zivilstands-unabhängige Aufenthalts-bewilligung für Migrantinnen ausgesprochen und die Motion von Maria Roth-Bernasconi abgelehnt.
AKTUELL
Sondersession Zuwanderung
Vier wichtige parlamentarische Vorstösse aus dem Asyl- und Ausländerbereich wurden im Rahmen der Sondersession vom 3. März 2010 vom Nationalrat angenommen.
AKTUELL
Behördliche Absurdität
Bei Eröffnung seines Nichteintretensentscheids wurde einem Asylsuchenden gleichtzeitig ein Einreiseverbot ausgehändigt. Begründet wird das Einreiseverbot mit dem Hinweis auf illegale Einreise und illegalen Aufenthalt.
AKTUELL
Effektiver Rechtsschutz auch im Dublin-Verfahren
Mit seinem Grundsatzurteil vom 2. Feb. 2010 setzt das Bundesverwaltungsgericht Leitplanken für eine verfassungskonforme Umsetzung des Dublin-Verfahrens.
AKTUELL
Ausschaffungsinitiative
Die Mehrheit der Staatspolitischen Kommission des Ständerats (SPK) war der Meinung, dass die Ausschaffungs-initiative nicht gegen zwingendes Völkerrecht verstösst. Die SPK will nun der Ausschaffungsinitiative einen direkten Gegenvorschlag gegenüberstellen.
AKTUELL
Asylstatistik 2009
Das Bundesamt für Migration präsentiert die kommentierte Asylstatistik des vergangenen Jahres. Einerseits lässt sich ein leichter Rückgang bei den Asylgesuchen und andereseits ein markanter Anstieg der Nichteintretensentscheide feststellen.
AKTUELL
Bundesamt für Migration höhlt das Beschwerde- recht aus
Seit gut einem Jahr ist die Dublin-II-Verordnung für die Schweiz in Kraft. Nach dieser Verordnung ist derjenige Staat für ein Asylgesuch zuständig, in dem sich der Asylsuchende zuerst aufgehalten hat.
Aktuell
Thomas Hammarberg, Menschenrechtskommissar des Europarates, hat in Hinblick auf das 20-jährige Bestehen der UNO-Kinderrechtskonvention einen Bericht zur Umsetzung der Kinderrechte durch die Unterzeichnerstaaten verfasst.
Seine Bilanz fällt nicht sehr gut aus.
BERICHT ZU DUBLIN II
Dublin II: Italien ein «sicherer» Drittstaat?
Auf Grund von Beobachtungen, Gesprächen mit Hilfswerkvertretern und Asylsuchenden hat die Beobachtungsstelle den vorliegenden Bericht zu Dublin II und Italien verfasst. Er zeigt auf, dass die Situation für Asylsuchende in Italien alarmierende Ausmasse angenommen hat.
RECHT AUF BILDUNG VERWEHRT!
Im Durchgangszentrum Lyss (BE) halten sich momentan 4 Schul- und Kindergarten pflichtige Kinder auf. Keine Gemeinde will die Kinder einschulen und der Unterricht im Zentrum selbst wurde eingestellt. Damit wird ihnen das Recht auf Bildung verwehrt. Die Begründungen sind nicht geeignet, die Verletzung dieses Rechts zu rechtfertigen.
AKTUELL
Kinderrechte und Migrationsgesetzgebung
1.9.09 Im veröffentlichten Bericht untersucht die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht, wie es bei der Anwendung des Asyl- und des Ausländergesetzes um die Rechte der Kinder steht. Dabei kommt sie zum Schluss, dass dem von der Schweiz ratifizierten UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (KRK) vielfach keine Beachtung geschenkt wird.
AKTUELL
Breite Koalition gegen die Gesetzesrevision
Eine breite Koalition von friedenspolitischen, Menschenrechts-, Asyl- und Migrationsorganisationen hat am 26. März ihre Stellungnahme gegen die vom Bundesrat in Vernehmlassung geschickten Verschärfungen im Asyl- und Ausländerrecht präsentiert. Die Koalition lehnt die Gesetzesverschärfungen aus grund- und menschenrechtlicher Optik ab. Dies umso mehr, als das verschärfte Ausländerrecht und die letzte Revision des Asylgesetzes erst seit einem Jahr in Kraft sind.
Zum 60. Jubiläum der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte haben 30 Autorinnen und Autoren eigens neue Texte verfasst. Je ein literarischer Beitrag für jeden der 30 Artikel der Menschenrechtserklärung.
Unrecht darf nicht Recht sein – die Beobachtungsstelle schaut hin
Die Schweizerische Beobachtungsstelle für Asyl- und Ausländerrecht zeigt auf, welche Auswirkungen das verschärfte Asyl- und das Ausländergesetz auf die Lebenssituation der betroffenen Menschen haben. Sie macht anhand von konkreten Fällen deutlich, wo die Behörden durch die Anwendung dieser Gesetze rechtsstaatliche Prinzipien, die Bundesverfassung und die von der Schweiz ratifizierten internationalen Konventionen verletzen.
Die bereits dokumentierten Fälle zeigen: Familien mit Kindern versuchen mit der knapp bemessenen Nothilfe zu überleben und geraten in eine Bettelexistenz; Flüchtlinge erhalten keinen Schutz, wenn sie nicht in kürzester Zeit Identitätspapiere beschaffen können; Schweizer Kinder müssen die Schweiz verlassen, wenn die Aufenthaltsbewilligung ihrer Mutter nicht verlängert wird; Flüchtlinge werden in Drittstaaten ausgeschafft, auch wenn sie dort keinen Schutz erwarten können.
Eine Übersicht über die Fälle zeigt, dass sich die Situation von Asylsuchenden und MigrantInnen in vielen Bereichen verschlechtert hat.
Die Schweizerische Beobachtungsstelle arbeitet eng mit den regionalen Beobachtungsstellen zusammen, die in der Westschweiz, der Deutschschweiz und im Tessin konkrete Fälle sorgfältig recherchieren und dokumentieren. Sie bringt die Informationen an die Öffentlichkeit in der ganzen Schweiz, damit Unrecht nicht Recht wird.
BERICHT DER SBAA: Übersicht über die dokumentierten Fälle
Drei Jahre nach der Abstimmung über das verschärfte Asyl- und das neue Ausländergesetz haben die Beobachtungsstellen für Asyl- und Ausländerrecht in der Romandie, der Ostschweiz und im Tessin über 80 problematische Situationen dokumentiert. In einer vor der Schweizerischen Beobachtungsstelle erstellten Übersicht wird deutlich, dass sich die Situation der Betroffenen in vielen Bereichen verschlechtert hat.
Migrationsdienst des Kantons Bern missachtet die gesetzlichen Grundlagen
02.03.2010 Fall 104
Eine Mutter mit drei Kindern hat vor knapp sechs Jahren in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt. Weil sie nach über fünf Jahren noch immer keinen Entscheid des Bundesamtes für Migration (BFM) erhalten hatten, haben sie ein Härtefallgesuch eingereicht. Doch der Migrationsdienst des Kantons Bern hat das Gesuch nicht geprüft, da er davon ausgeht, dass über das Asylgesuch zuerst definitiv entschieden werden muss.
Kanton St. Gallen versucht in letzter Minute Härtefall durch Ausschaffung zu vermeiden
08.02.2010 Fall 102
Wenige Tage vor der Vollendung der nötigen Aufenthaltsfrist um ein Härtefallgesuch einzureichen, versucht das Ausländeramt St. Gallen eine kolumbianische Mutter und ihre 13-jährige Tochter auszuschaffen.
CHF 12.- pro Tag für eine Mutter mit einem Kleinkind – damit ist kein menschenwürdiges Leben möglich
15.02.2010 Fall 101
«Alina», die aus Äthiopien stammt, müsste mit ihrem Kleinkind die Schweiz verlassen. Doch wegen fehlender Identitätspapiere und aus Angst vor einer Rückkehr bleibt sie hier. Nun leben sie und ihr kleiner Sohn in einem Sachabgabezentrum, wo sie seit einem Jahr mit 12.- pro Tag über die Runden kommen müssen.
Beiständin entscheidet für eine Minderjährige gegen ihre Interessen
18.01.2010 Fall 98
Die Beiständin informiert die minderjährige «Tsion» erst nach Ablauf der Rekursfrist über den negativen Asylentscheid. Diese ergreift nach Kenntnisnahme des ablehnenden Entscheides innerhalb von fünf Tagen den Rekurs. Das Bundesverwaltungsgericht legt das Recht falsch aus, weist den Rekurs ab. «Tsion» wird aus der Schweiz gewiesen.
Die Schweiz soll das Selbsteintrittsrecht nach Dublin II anwenden - Keine Ausschaffung tschetschenischer Familien
04.01.2010 Fall 97
Einer 6-köpfigen Familie wird in einem Dublin II Verfahren 40 Minuten Zeit gegeben um für die Ausschaffung zu packen, mittellos wird sie nach Frankreich ausgeschafft, wo die Familie keine Unterkunft findet und keine Zukunft hat, das BMF hat nicht vom Selbsteintrittsrecht Gebrauch gemacht.
Verweigerung von Einschulung eines Kindes mit ungeregeltem Aufenthaltsstatus
16.12.2009 Fall 95
Einem 10-jährigen Sans-Papier-Kind, das seiner Mutter unbegleitet in die Schweiz folgt, wird aufgrund des noch ungeregelten Aufenthaltsstatus das Recht auf Bildung verwehrt.
4 Kinder werden zum Spielball der Härtefallpraxis
07.12.2009 Fall 94
Einer sechsköpfigen Familie, die seit 15 Jahren in der Schweiz lebt und deren Kinder alle hier geboren und aufgewachsen sind wird die Härtefallbewilligung verweigert mit der Begründung, der Vater sei straffällig geworden. Die Familie lebt von der Nothilfe und soll in ein Unterbringungszentrum umquartiert werden, obwohl die Familie auf Grund fehlender Identitätspapiere nicht ausgeschafft werden kann.



